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Die Zustellbranche einigt sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag

Seit Ende 2021 haben die grössten Arbeitgeber und Verbände im Schweizer KEP-Logistikmarkt mit den Sozialpartnern transfair und syndicom gemeinsame Grundlagen für die Anstellungsbedingungen in der Branche der Zustellung erarbeitet. Die Partner haben sich nun auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt, der verbindliche Standards definiert. Diese sollen für Mitarbeitende der ganzen Schweizer Zustellbranche gelten, inklusive Subunternehmer. Die Verhandlungspartner sind sich einig, dass der neue «GAV Zustellung» für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Wenn der Bundesrat dem Vorhaben zustimmt, könnten bald zwischen 35’000 und 40’000 Arbeitnehmende in der Schweiz von fairen Anstellungsbedingungen profitieren.

Die Arbeitnehmenden von Logistikunternehmen leisten einen bedeutenden Beitrag für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Tagtäglich versorgen sie Privathaushalte und Unternehmen mit Lieferungen aller Art. Durchgängige Regelungen zur Anstellung von Mitarbeitenden, die diese anspruchsvolle Zustellungsarbeit erbringen, gab es bislang nicht. Ende 2021 startete deshalb der Verband Zustellung Schweiz, welcher die grössten Arbeitgeber sowie mehrere Arbeitgeberverbände der Schweizer Logistikbranche zusammenfasst, mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair Verhandlungen. Ziel war ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der Mindeststandards für alle Arbeitnehmenden in der Zustell-Branche garantiert. Ein wichtiger Meilenstein ist nun erreicht: Am 1. Juni 2023 haben die Partner die GAV-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Bis anhin gibt es nur allgemein gehaltene Bestimmungen für Dienstleistungen im Sinne des Postgesetzes. Dabei geht es um Mitarbeitende, die adressierte Briefe, Zeitungen, Zeitschriften sowie Pakete bis zu 30 Kilogramm annehmen, sortieren und zustellen. Diese Bestimmungen decken jedoch nicht den ganzen Arbeitsmarkt der Zustellung ab. Der neue GAV soll für die gesamte Branche der Zustellerinnen und Zusteller gelten, also auch für Mitarbeitende von Subunternehmen sowie für Zustellerinnen und Zusteller, die unadressierte Werbung und Gratiszeitungen vertragen.

Ziel: Ein allgemeinverbindlicher GAV für die gesamte Schweizer Zustellbranche

Das Verhandlungsergebnis gilt unter Vorbehalt, dass die Gremien aller Verhandlungspartner dem Vertragswerk zustimmen. Diese Ratifizierung findet im Laufe des Jahres 2023 statt. Nach der Ratifizierung beantworten die Vertragspartner Fragen zu den konkreten Inhalten des GAV. In einem nächsten Schritt werden die Partner beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Dies würde bedeuten, dass sämtliche Betriebe im Bereich der Zustellung dem GAV unterstünden. Sofern der Bundesrat der Allgemeinverbindlichkeit zustimmt, kann der GAV in Kraft treten. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, hängt davon ab, wie schnell diese Prozesse fortschreiten.

Wichtige Errungenschaft in anspruchsvollem Markt

Insgesamt könnten in der Schweiz bald zwischen 35’000 und 40’000 Arbeitnehmende von Standards profitieren, die im allgemeinverbindlichen «GAV Zustellung» geregelt sind. Der GAV ist eine wichtige Errungenschaft in einer Branche, die mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist. Umso wichtiger sind faire Regelungen für die Arbeitnehmenden. Das anspruchsvolle Marktumfeld soll keine negativen Folgen für die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden bedeuten, die tagtäglich eine grosse Leistung erbringen.

Auf der Arbeitgeberseite verhandelten die Firmen Post, DHL, DPD, Planzer KEP und Quickpac/Quickmail sowie der Verband KEP+Mail, der Kurierverband, der Verband Swissmessengerlogistic und der Verband Zeitungs- und Werbezusteller. Sie alle sind im Verband Zustellung Schweiz organisiert. Die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben die Arbeitnehmerseite vertreten.

Quelle: Verband KEP&Mail

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