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E-LKW: Bundesrat ebnet den Weg

Auf den 1. April 2022 ändern die Gewichtsbestimmungen und Längenvorgaben für klimafreundliche Nutzfahrzeuge, wie die Regierung im Dezember 2021 entschieden hat. Damit räumt sie einen der grössten Stolpersteine für schwere Lastwagen mit elektrischem Antrieb aus dem Weg.

Der Bundesrat hat die Vorgaben zu Gewicht und Länge von (grünen) Lastwagen angepasst. Klimafreundliche Nutzfahrzeuge dürfen ab Frühling 2022 länger und schwerer sein. Damit will die Regierung den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge erleichtern. Die neuen Möglichkeiten gelten nur für emissionsfreie Fahrzeuge – und sind teilweise begrenzt. Welche Begrenzungen existieren, erfahren ASTAG-Mitglieder exklusiv.

Mit den Anpassungen dieser Bestimmungen zu Gewicht und Länge emissionsarmer Lastwagen setzt der Bundesrat eine Motion von FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois um. Die Regierung will damit den Wechsel auf klimafreundlichere Fahrzeuge erleichtern und die Verbreitung dieser Technologien fördern. Die Änderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.

Quelle: STR-Online / ASTAG

Bild: Dank Spezialbewilligung schon Realität: Überlänge und Zusatzgewicht der im Herbst 2021 im Verkehrshaus bei in der Ausstellung „LOGISTIK ERLEBEN!“ präsentierten schweren E-LKW von Futuricum, Avesco Rent, Friderici Spécial und Galliker Transport.

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